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BSK Kiel

Brandschutzklappen-Prüfung in Kiel

Die wiederkehrende Prüfung von Brandschutzklappen ist für Betreiber verpflichtend. Sie stellt sicher, dass alle Klappen im Brandfall zuverlässig schließen und die Feuer- und Rauchausbreitung wirksam unterbinden.

Gesetzliche Grundlagen der Prüfpflicht

Die Prüfpflicht ergibt sich aus den Landesbauordnungen, der Muster-Prüfverordnung für technische Anlagen und den Vorgaben der Sachversicherer. In Schleswig-Holstein ist die Prüfung technischer Anlagen in der PrüfVO geregelt. Zusätzlich verlangen die Zulassungen der Brandschutzklappen regelmäßige Prüfungen.

Prüfumfang und Prüfschritte

Eine Brandschutzklappenprüfung umfasst die Sichtprüfung von außen und innen, die Funktionsprüfung durch manuelles oder motorisches Auslösen, die Überprüfung der Auslösetemperatur des Schmelzlots, die Kontrolle der Abschottung und der Leitungsanschlüsse sowie die Reinigung von Ablagerungen.

Prüfintervalle – gesetzlich und betrieblich

Die Intervalle ergeben sich aus der baurechtlichen Prüfverordnung, den Herstellerangaben und der Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis haben sich jährliche Prüfungen bewährt. In Umgebungen mit hoher Staubbelastung können in Kiel auch kürzere Intervalle sinnvoll sein.

Sachkundigenprüfung – wer ist befugt?

Die Prüfung darf nur von Sachkundigen oder Sachverständigen durchgeführt werden. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen das Verständnis der Funktionsweise, der Zulassungsbedingungen und der baurechtlichen Grundlagen sowie den praktischen Umgang mit Prüfprotokollen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Wartung, Prüfung oder Reparatur von Brandschutzklappen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Wartung, Prüfung und Reparatur von Brandschutzklappen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.