Brandschutzklappen-Prüfung in Kiel
Die wiederkehrende Prüfung von Brandschutzklappen ist für Betreiber verpflichtend. Sie stellt sicher, dass alle Klappen im Brandfall zuverlässig schließen und die Feuer- und Rauchausbreitung wirksam unterbinden.
Gesetzliche Grundlagen der Prüfpflicht
Die Prüfpflicht ergibt sich aus den Landesbauordnungen, der Muster-Prüfverordnung für technische Anlagen und den Vorgaben der Sachversicherer. In Schleswig-Holstein ist die Prüfung technischer Anlagen in der PrüfVO geregelt. Zusätzlich verlangen die Zulassungen der Brandschutzklappen regelmäßige Prüfungen.
Prüfumfang und Prüfschritte
Eine Brandschutzklappenprüfung umfasst die Sichtprüfung von außen und innen, die Funktionsprüfung durch manuelles oder motorisches Auslösen, die Überprüfung der Auslösetemperatur des Schmelzlots, die Kontrolle der Abschottung und der Leitungsanschlüsse sowie die Reinigung von Ablagerungen.
Prüfintervalle – gesetzlich und betrieblich
Die Intervalle ergeben sich aus der baurechtlichen Prüfverordnung, den Herstellerangaben und der Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis haben sich jährliche Prüfungen bewährt. In Umgebungen mit hoher Staubbelastung können in Kiel auch kürzere Intervalle sinnvoll sein.
Sachkundigenprüfung – wer ist befugt?
Die Prüfung darf nur von Sachkundigen oder Sachverständigen durchgeführt werden. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen das Verständnis der Funktionsweise, der Zulassungsbedingungen und der baurechtlichen Grundlagen sowie den praktischen Umgang mit Prüfprotokollen.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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